Die folgenden Anmerkungen/Informationen dienen als Antworten für oft diskutierte Fragestellungen im Zusammenhang mit der Weiterbildung zum
Techniker Mikrotechnologien.
Definition der Kultusministerkonferenz:
"Staatlich geprüfter Techniker" = ein berufliche Weiterbildung,
die auf spezifische Berufsausbildung und Berufserfahrung aufbaut!
Absolventen der Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker
Damit stellt der Abschluss des staatlich geprüften Technikers einen hohen Anspruch dar.
Diesem Anspruch wird im Rahmen der Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker Mikrotechnologien in vielfältiger Weise aber besonders im Bereich der Prozesstechnologien Rechnung getragen!
Die Absolventen der Weiterbildung sind als vielseitige und versierte Fachleute mit langjähriger Praxiserfahrung in den Mikrotechnologien zu sehen!
Das heißt ein Partnerunternehmen/Institut ermöglicht seinen angehenden Technikern einen vertiefenden Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche des eigenen Hauses. Dazu gehört zum einem die Produkt- und Prozessplanung,
die Prozessentwicklung sowie das Projekt- und Qualitätsmanagement aber ebenso auch der Einblick in die kaufmännischen und personellen Planungen sowie deren Umsetzung.
Die betriebsinterne Förderung der angehenden Techniker Mikrotechnologien sollte betriebsspezifisch (und je nach Möglichkeiten und Größe des Unternehmens/Instituts) umgesetzt werden.
Selbstverständlich können die Mikrotechnologen in Weiterbildung auch ihre bisherigen Aufgabenbereiche teilweise weiterbetreuen. Das heißt, sie müssen für die Weiterbildung im Hause nicht im größeren Maße zusätzlich freigestellt werden.
(Die Umsetzung ist bewusst offen gehalten um „kleinen- und mittelständischen Unternehmen“ genauso wie Großunternehmen eine sinnvolle hausinterne Umsetzung der Weiterbildung zu ermöglichen)
Dies ist als Wunsch und als Kerngedanke einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu verstehen aber nicht als Voraussetzung zu sehen.
Für die Abschlussprüfungen sollten mit den Technikern geeignete Aufgabenbereiche für Prüfungsprojektarbeiten abgesprochen werden.
Neben ihrer betriebsinternen Tätigkeit und Weiterbildung sind die Mikrotechnologen für die Weiterbildung viermal pro Jahr für die vierwöchigen Blockseminare freizustellen (also insgesamt 16 Wochen).
Auch hier sind viele unterschiedliche und betriebspezifische Modelle denkbar.
Eine einfache Konstruktion besteht zum Beispiel darin, einen Arbeitsvertrag für die drei Jahre der Weiterbildung zu schließen, in denen die Blockseminarzeiten als bezahlte oder unbezahlte Freistellung gewertet werden.
Erfolgt die Freistellung unbezahlt, entspricht dies somit faktisch einer 2/3 Stelle.
Die Sozialversicherungszugehörigkeit u.ä. bliebe für die Zeit der Blockseminare erhalten.
Direkt zurechenbare Kosten fallen nur in sehr geringem Maße an, da die Technikerschule für Mikrotechnologien in Itzehoe eine staatliche Technikerschule ist und daher generell keine Gebühren für die Weiterbildung erhebt.
Zu klären wäre aber z.B., wer die Kosten der An- und Abreise sowie der Unterbringung im Rahmen der Weiterbildungsseminare trägt.
Die Anmeldefrist für den nächsten Weiterbildungsgang endet am 30. Juni 2010.
Das erste vierwöchige Weiterbildungsseminar für diese Anmeldungen findet startet am 13. September 2010 (4 Seminarwochen).
Im folgenden liegen in etwa immer zwei Monate (betriebliche Phase) zwischen den vierwöchigen Blockseminaren der staatlichen Technikerschule für Mikrotechnologien.
Die jeweils aktuellen Termine der Blockseminare finden sie unter Service!
In den nächsten Weiterbildungen stehen je 15 Plätze zur Verfügung (Qualität vor Quantität).
In den folgenden Jahren wird sich die Zahl der angebotenen Weiterbildungsplätze aber natürlich entsprechend erhöhen.
Als Auswahlkriterien gelten folgende Grundsätze:
Ihr Fachbereich Mikrotechnologien
info@mikrotechnologien.de
www.mikrotechnologien.de
www.Mikrotechnologien.de ...
... die Internetpräsenz des Fachbereichs Mikrotechnologien